185 Euro Kinderzulage jährlich (300 Euro ab dem 3. Kind).
Mindestbeitrag für die volle Zulage beträgt 4 % des Vorjahreseinkommen.
Betrag ist begrenzt auf max. 2 100 Euro jährlich.
Sonderausgabenabzug bis zu 2 100 Euro möglich.
Berechungsbeispiel
Familie A., ein Kind, möchte ihre persönliche Rentensituation verbessern. Für Herrn A.(geb. 1971) sind es noch 30 Jahre bis zum gesetzlichen Rentenbeginn (mit 67 Jahren). Monatlich würde er schon jetzt gerne einen bestimmten Betrag sparen, um etwas zur Verbesserung seiner persönlichen Rentensituation beizutragen. Dabei möchte er sie staatlichen Fördermöglichkeiten der Riester-Rente nutzen. So könnte seine Ergebnise aussehen:
Beiträge p.a.
2.100 Euro
Staatliche Zulagen
493 Euro
Zusätliche Steuerersparnis bei 30 % Steuersatz
137 Euro
Nettoaufwand p.a.
1.470 Euro
Nettoaufwand monatlich
122,50 Euro
Gesamtguthaben zum Rentengebinn*
150.679 Euro
Mögliche monatliche Rente**
718 Euro
* Bei einer modellhaft angenommenen gleich bleibenden Wertentwicklung von 6 % p.a. im Garantiefonds. Wertenwicklung aus der Vergangenheit sind nicht notwendigerweise ein Hinweis auf zukünftige Wertentwicklungen. Die zukünftge Wertentwicklung kann höher oder niedriger ausfallen und wird daher nicht garantiert. Neben der Wertentwicklung von 6 % im Garantiefonds wird die deklarierte Überschussbeteiligung des Jahres 2008 zugrunde gelegt. ** Flexible Überschussrente und maximal mögliche Rentengarantiezeit (hier: 18 Jahre)